Sanktionen von EU und USA verhindern zivile Hilfen für Syrien
Die Vereinten Nationen stellen in einem Bericht fest, dass die von den USA und der EU verhängten massiven Sanktionen gegen Syrien sich vor allem gegen die Zivilbevölkerung richten. So könnten Hilfslieferungen nur sehr eingeschränkt erfolgen. Auch der Wiederaufbau in Gebieten, in denen gekämpft wird, sei praktisch unmöglich.Die Regierungen des Westens haben in den vergangenen Wochen immer wieder zu Recht auf die inhumane Lage der Zivilbevölkerung in Syrien hingewiesen.
Der Krieg, an dem sich zahlreiche Nationen über Söldner und professionelle Kriegsunternehmen wie Academi (vormals Blackwater) beteiligen, habe das Land in eine dramatische Sitiation gestürzt. Einige der Kriegsparteien verfolgen genau diesen Zweck: Die Golfstaaten etwa wollen aus Syrien, so ein arabischer Beobachter, ein zweites Afghanistan machen. Der Westen macht hauptsächlich die gewählte Regierung von Präsident Baschar al-Assad und Russland für das Elend der Zivilbevölkerung verantwortlich.
In einer vor einiger Zeit veröffentlichten, ausführlichen Analyse kommen die Vereinten Nationen allerdings zu einem anderen Schluss. Die von den USA und der EU verhängten Sanktionen, über deren Existenz und Wirkung in der westlichen Öffentlichkeit keine Debatte stattfindet, schaden der Zivilbevölkerung und behindern den Wiederaufbau. Das spüren auch die Vertreter der syrische Zivilgesellschaft. Doch ein dramatischer Appell der christlichen Kirchen, die die Aufhebung der Sanktionen forderten, verhallte ungehört.
Die UN-Experten erklären die Sanktionen als ein „komplexes Netzwerk ökonomischer Sanktionen, die gegen die Regierung von Syrien sowie gegen bestimmte Einrichtungen und Individuen gerichtet sind, denen Verstöße gegen die Menschenrechte vorgeworfen werden.“ Die Sanktionen und Exportkontrollen der Europäischen Union beinhalten die Einfrierung von Wertanlagen und strenge Einschränkungen der Finanzgeschäfte europäischer Banken in Syrien.
Das Sanktionsprogramm der USA übertrifft jene der EU, schreiben die Vereinten Nationen. Es herrsche ein generelles Exportembargo und scharfe Finanz-Restriktionen. „Aktivitäten von Amerikanern und Nicht-Amerikanern und Organisationen sind mit Verweis auf die US-amerikanische Rechtsprechung beschränkt. Weil die USA Syrien als Staatssponsor des Terrorismus bezeichnet haben, gibt es ein Exportverbot für nahezu alle Waren, die in den USA produziert wurden. Das Verbot schließt außerdem Waren ein, in denen US-Vorprodukte zehn Prozent oder mehr des Gesamtwertes ausmachen.“
Die Vereinten Nationen stellen in ihrem Bericht fest, dass zu bezweifeln ist, dass die Sanktionen ihren beabsichtigten Zweck erfüllen. Zudem wären Hilfslieferungen für die Zivilbevölkerung zwar möglich, würden von den Sanktionsbestimmungen aber massiv erschwert: „Hilfsorganisationen berichten ständig, dass die Art der Verbote, Lizenzen und Exportbestimmungen schwierig zu verstehen sind und häufig einer kostspieligen juristischen Beratung bedürfen und als Hindernis einer schnellen Abwicklung der humanitären Hilfen fungieren.“ Dasselbe gilt für den Wiederaufbau: Baufirmen könnten nicht tätig werden, die Infrastruktur könne nicht wieder hergestellt werden. Auch die Finanzierung von Aufbau-Projekten ist faktisch unmöglich. Damit werden auch jene Regionen gestraft, in denen es gelungen ist, die Kämpfe zu beenden.
Bereits vor einem Jahr hatte Russland angeregt, sich rechtzeitig mit dem Wiederaufbau Syriens zu beschäftigen. Doch auch den Russen sind wegen der Sanktionen die Hände gebunden, vor allem, weil die Banken-Infrastruktur faktisch lahmgelegt ist.
Die Vereinten Nationen kommen zu dem Schluss, dass die Aufrechterhaltung der Sanktionsregime eine wirkungsvolle Hilfe für die Zivilbevölkerung Syriens dauerhaft behindert: „Die kombinierten Effekte der allumfassenden, unilateralen Sanktionen, Sorgen bezüglich des Terrors und die angespannte Sicherheitslage haben immense Hürden für jene geschaffen, die humanitäre Hilfe liefern möchten. (…) In Fällen, in denen Hilfen erlaubt sind, berichten Nichtregierungsorganisationen von signifikanten Verzögerungen bei der Abwicklung von Zahlungen oder der Lieferung von Waren.“
Deutsche Wirtschafts Nachrichten (10.10.2016)