Menschenrecht auf Abtreibung?
Für den sogenannten Tarabella-Bericht – benannt nach dem belgischen Sozialisten Marc Tarabella – stimmten 441 Abgeordnete; 205 votierten dagegen und 52 enthielten sich der Stimme. Im Tarabella-Bericht fordert das Parlament unter anderem das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Abtreibung und Empfängnisverhütung.
Mit den Änderungsanträgen der Fraktionen von EKR (Europäische Konservative und Reformer) und EVP (Europäische Volkspartei) hat das Europäische Parlament den Tarabella-Bericht dahingehend ergänzt, dass Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Das ist aber kein Grund zum Jubeln für Lebensschützer, ist doch davon auszugehen, dass auch nationale Parlamente in dieser Frage mittlerweile ähnlich votieren würden. Man könnte es zynisch ausdrücken: Verstößt jetzt jemand, der sich für Lebensschutz einsetzt, gegen ein Menschenrecht?
Quelle: Info-Direkt