Verfassungsrichter erlauben Bundesregierung Zustimmung zu Ceta
Das Bundesverfassungsgericht stellt sich dem Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada vorerst nicht in den Weg. Das höchste deutsche Gericht gestattete der Bundesregierung am Donnerstag in einer Eilentscheidung, im EU-Handelsministerrat am kommenden Dienstag dem Vertragswerk zustimmen zu dürfen. Damit könnten Teile des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada vorläufig in Kraft treten, auch wenn es noch nicht alle Parlamente der Mitgliedstaaten ratifiziert haben.
"Der Allgemeinheit drohten schwere Nachteile", begründete der Vorsitzende Richter Andreas Voßkuhle die Entscheidung. Die Richter werden aber später in einem Hauptsacheverfahren über Ceta urteilen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte am Vortag während der mündlichen Verhandlung vor den gravierenden Folgen gewarnt, sollte Ceta scheitern. Für Europa wäre das "eine Katastrophe", mahnte der SPD-Chef. Mehr als 200.000 Kläger aus Deutschland hatten sich zu der größten Bürgerklage in der Geschichte zusammengetan, um den Vertrag zumindest vorläufig vor Gericht zu blockieren.
finanzen.net (13.10.2016)