Wahlen: Putins „Einiges Rußland“ mit überwältigendem Sieg

21.09.2016

Bei den russischen Parlamentswahlen am 18. September ging die Partei „Einiges Rußland“ (ER) mit 54,2 Prozent der Stimmen als Sieger hervor. Damit erhält ER, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin unterstützt, 343 von den insgesamt 450 Sitzen in der Staatsduma. Außerdem werden im künftigen russischen Parlament die „Kommunistische Partei der Russischen Föderation“ mit 42 Sitzen (13,4 Prozent), die rechte „Liberal-Demokratische Partei Rußlands“ mit 39 Sitzen (13,2 Prozent) und die sozialdemokratische Gruppierung „Gerechtes Rußland“ mit 23 Sitzen (6,2 Prozent) vertreten sein. Die Parteien Rodina und Bürgerplattform sowie ein unabhängiger Kandidat errangen je ein Direktmandat. Die Wahlbeteiligung wurde mit 47,81 Prozent angegeben. Insgesamt traten 14 Parteien und politische Gruppierungen zu den Duma-Wahlen an, fast doppelt so viele wie bei den letzten Parlamentswahlen 2011.

Entgegen der westlichen Berichterstattung ist das Wahlergebnis in Rußland nicht umstritten. Alle Sprecher der an der Wahl teilnehmenden Parteien bestätigten, daß die Duma-Wahlen den internationalen Standards voll entsprachen. Auch internationale Wahlbeobachter konnten keine größeren Unregelmäßigkeiten oder Verstöße vermelden.

Indessen rätseln westliche Medien, was das Erfolgsgeheimnis von ER ist. Entgegen aller Unkenrufe konnte die liberal-konservative Partei ihr Ergebnis von 2011 um knapp fünf Prozent sogar noch verbessern. Russische Analysten sehen gleich mehrere Ursachen für den großen Erfolg von ER: Die Partei habe vor allem in den letzten Jahren eine innere „Reinigung“ vollzogen. Viele korrupte Mitglieder und Funktionäre seien ausgeschlossen worden und durch neue – meist junge – Kandidaten ersetzt worden. Zudem habe sich ER in diesem Prozeß mehr geöffnet und sei transparenter geworden – und dies sei von den Wählern honoriert worden.

Die Parteireform von ER wurde 2012 in Angriff genommen als Reaktion auf mehrere von Putin selbst angeregte Reformen des russischen Parteiengesetzes: Demnach mußten Parteien für die Registrierung nur noch 500 Mitglieder nachweisen anstatt wie vorher 40.000. Das Justizministerium wurde zudem angewiesen, bei unvollständigen Anträgen von Parteien, diese aktiv zu unterstützen. Ende April 2012 beschloß die Duma zudem eine Novelle zum Wahlgesetz, das die Sperrklausel wieder auf fünf Prozent herabsetzte und die Zahl der für die Registrierung von Direktkandidaten und nicht im Parlament vertretenen Parteien notwendigen Unterschriften deutlich verminderte. Zeitgleich verabschiedete sie auch ein Gesetz, das die Direktwahl der Gouverneure wieder einführte.

zuerst.de (20.9.2016)