Nach Drogenfund: Bundestag wird Ermittlungen gegen Volker Beck zulassen
Die Berliner Staatsanwaltschaft will gegen den Grünen-Politiker Volker Beck wegen Drogenvorwürfen ermitteln. Darüber hat die Behörde den Bundestag in einem Schreiben informiert.
In der Regel können Ermittlungen gegen einen Abgeordneten zwei Tage nach dem Eingang eines entsprechenden Schreibens beim Bundestag beginnen, außer das Parlament widerspricht dem.
Das wird der Bundestag nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen nicht tun, er wird die Ermittlungen gegen Beck zulassen, hieß es.
Das Anliegen der Staatsanwaltschaft war im Fall Beck erwartet worden. Parlamentskreisen zufolge ist der 55-jährige Volker Beck derzeit krankgeschrieben.
Beck hatte vor einer Woche seine Ämter als innen- und religionspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion und als Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe abgegeben. Zuvor waren bei ihm bei einer Polizeikontrolle in Berlin 0,6 Gramm einer "betäubungsmittelsuspekten" Substanz gefunden worden.
Nach 48 Stunden ohne Widerspruch kann ermittelt werden
Grundsätzlich hebt der Bundestag zum Anfang jeder neuen Legislaturperiode die sogenannte Immunität von Abgeordneten auf, die Parlamentarier vor Strafverfolgung schützt. Ermittlungen wegen kleinerer Vergehen, etwa ein harmloses Verkehrsdelikt, müssen dann nicht jedes Mal in aller Öffentlichkeit abgehandelt werden.
Trotzdem muss die zuständige Staatsanwaltschaft den Präsidenten des Bundestags informieren, wenn sie gegen einen Abgeordneten ermitteln will - so auch im Fall Volker Beck.
Legt der zuständige Immunitätsausschuss binnen 48 Stunden nach Eingang des Antrags keinen Widerspruch ein, können die Ermittlungen beginnen. In der Regel stimmt der zuständige Ausschuss einem solchen Antrag zu.
Spiegel online (9.3.2016)